Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Umgang mit unseren Leistungen und den Web-Angeboten
Stand: 21. Oktober 2020
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Leistungen
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Der Transporteur erbringt seine Verpflichtung mit der
größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des
Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
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Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung
unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den
Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Transporteur den
Umständen nach für erforderlich halten durfte.
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Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den
Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten
in angemessener Höhe zu vergüten.
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Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes
vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-,
Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht
Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 1.000
Euro je Schadensfall begrenzt.
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Schäden, die im Rahmen von Transporten durch
unsachgemäße Handhabung auftreten und nicht als
übliche Transportspuren gelten, werden bis zu einer
Haftungsgrenze von insgesamt 1.000 Euro ersetzt.
- Beiladungstransport
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
- Beauftragung Dritter
Der Transporteurkann einen weiteren Frachtführer mit der
Durchführung des Umzugs beauftragen.
- Trinkgelder
Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
- Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf
Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und
fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen
oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den
Transporteurzu zahlen.
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Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
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Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische
Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht
für den Transport sichern zu lassen.
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Alle zu transportierenden Gegenstände sind in einen
transportfähigen Zustand zu versetzen. D.h. bspw.
große Schränke oder Betten sind abzubauen und
für den Transport zu sichern, sodass keine
Montage/Demontage Arbeiten vor Ort nötig werden.
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Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Transporteur nicht verpflichtet.
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Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender
verpflichtet, dem Transporteur rechtzeitig anzugeben,
welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
- Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit
fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt,
entscheidungsreif oder unbestritten sind.
- Weisungen und Mitteilungen
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der
Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich
an den Auftragnehmer zu richten.
- Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet
nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder
stehengelassen wird.
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Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
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Transporte werden im Voraus mittels der angebotenen
Zahlverfahren (gängige Kreditkarten, PayPal etc.)
bezahlt.
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Gerichtsstand
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Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses
Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die
mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in
dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte
Niederlassung des Transporteurs befindet,
ausschließlich zuständig.
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Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt
die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall,
dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder
sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
- Datenschutz
Der Transporteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur
Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten
erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so- weit diese zur
Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an
sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des
Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die
weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und
handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.