Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Umgang mit unseren Leistungen und den Web-Angeboten
Stand: 21. Oktober 2020

  1. Leistungen
    1. Der Transporteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
    2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Transporteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
    3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
    4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 1.000 Euro je Schadensfall begrenzt.
    5. Schäden, die im Rahmen von Transporten durch unsachgemäße Handhabung auftreten und nicht als übliche Transportspuren gelten, werden bis zu einer Haftungsgrenze von insgesamt 1.000 Euro ersetzt.
  1. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

  1. Beauftragung Dritter

Der Transporteurkann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  1. Trinkgelder

Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

  1. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Transporteurzu zahlen.

  1. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
    1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
    2. Alle zu transportierenden Gegenstände sind in einen transportfähigen Zustand zu versetzen. D.h. bspw. große Schränke oder Betten sind abzubauen und für den Transport zu sichern, sodass keine Montage/Demontage Arbeiten vor Ort nötig werden.
    3. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Transporteur nicht verpflichtet.
    4. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Transporteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
  1. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

  1. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

  1. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

  1. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
    1. Transporte werden im Voraus mittels der angebotenen Zahlverfahren (gängige Kreditkarten, PayPal etc.) bezahlt.
  1. Gerichtsstand
    1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Transporteurs befindet, ausschließlich zuständig.
    2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  1. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

  1. Datenschutz

Der Transporteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so- weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.